MASRY TOURS
Voorwaarden voor annulering, opzegging en terugbetaling
Letzte Aktualisierung: 29. Juni 2026
Die nachstehenden Rücktritts-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen gelten für Pauschalreisen, die von Masry Tours als Reiseveranstalter angeboten werden.
Welche der nachstehenden Reisekategorien und Stornopauschalen für eine konkrete Reise gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Reiseangebot, der Buchungsbestätigung oder dem Reisevertrag.
Hinweis zum gesetzlichen Widerrufsrecht
Für Pauschalreiseverträge, die im Fernabsatz, insbesondere über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch geschlossen werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Bei Pauschalreiseverträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Widerrufsrecht bestehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die mündlichen Vertragsverhandlungen nicht auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt wurden.
Unabhängig davon kann der Reisende vor Reisebeginn nach Maßgabe des § 651h BGB vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. In diesem Fall gelten die nachstehenden Rücktritts-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.
1. Rücktritt durch den Reisenden / Stornierung durch den Kunden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Rücktrittserklärung bei Masry Tours eingeht.
Zur Vermeidung von Missverständnissen soll die Rücktrittserklärung in Textform, insbesondere per E-Mail an info@masrytours.de, erfolgen.
Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, verliert Masry Tours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Masry Tours kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit kein gesetzlicher Ausschluss des Entschädigungsanspruchs besteht.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der jeweiligen Reiseart, dem Zeitraum zwischen dem Eingang der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, den typischerweise ersparten Aufwendungen sowie der Möglichkeit, die frei gewordenen Reiseleistungen anderweitig zu verwenden.
1.1 Reguläre Pauschalreisen
- bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- ab dem 89. bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
- ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
- ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
1.2 Sonderreisen mit erhöhtem Planungs- und Kostenaufwand
Diese Regelung gilt insbesondere für exklusive Dahabiyya-Reisen, Charterreisen, Reisen zu Feiertagsterminen, Sonderabfahrten, limitierte Kleingruppenreisen sowie sonstige Reisen mit erhöhtem Organisations-, Reservierungs- oder Vorleistungsaufwand.
- bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
- ab dem 119. bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
- ab dem 89. bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
- ab dem 59. bis zum 30. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- ab dem 29. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
1.3 Sonnenfinsternis-Reisen und besonders langfristig vorbereitete Eventreisen
Für Reisen zu außergewöhnlichen Ereignissen mit stark begrenzter Verfügbarkeit, besonders langfristiger Planung, erheblichen Vorleistungen oder erschwerter Wiedervermarktung, insbesondere Sonnenfinsternis-Reisen, gelten die folgenden besonderen Stornopauschalen:
- bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
- ab dem 179. bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- ab dem 119. bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- ab dem 89. bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
- ab dem 59. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises
1.4 Nachweis eines geringeren Schadens
Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass Masry Tours kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geltend gemachte Entschädigungspauschale.
1.5 Konkrete Berechnung der Entschädigung
Masry Tours behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkret berechnete Entschädigung zu verlangen.
In diesem Fall wird die Entschädigung anhand des vereinbarten Reisepreises abzüglich der ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen berechnet, was Masry Tours durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
Masry Tours wird die Höhe der konkret berechneten Entschädigung auf Verlangen des Reisenden begründen.
1.6 Fremdleistungen und nicht erstattungsfähige Bestandteile
Soweit Flugleistungen, Sondergenehmigungen, Charterleistungen, Tickets, Eintrittskarten oder sonstige Fremdleistungen Bestandteil der Reise sind oder auf Wunsch des Reisenden gesondert gebucht wurden, können die hierfür tatsächlich entstandenen und nicht erstattungsfähigen Kosten bei der Berechnung der Entschädigung berücksichtigt werden.
Diese Fremdkosten werden nicht zusätzlich zu einer Entschädigungspauschale gemäß den Ziffern 1.1 bis 1.3 berechnet. Sie können ausschließlich im Rahmen einer konkreten Berechnung der Entschädigung nach Ziffer 1.5 berücksichtigt werden.
2. Gesetzlicher Rücktritt ohne Entschädigung
Der Reisende kann vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.
In diesem Fall erstattet Masry Tours alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt.
Ein Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.
3. Rücktritt oder Absage durch Masry Tours
Masry Tours kann vor Reisebeginn nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten.
3.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Ist im Reisevertrag oder in der Buchungsbestätigung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben und wird diese nicht erreicht, kann Masry Tours innerhalb der dort angegebenen Frist vom Vertrag zurücktreten.
Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens innerhalb der folgenden gesetzlichen Fristen zugehen:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
- sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen
Die für die konkrete Reise geltende Mindestteilnehmerzahl und Rücktrittsfrist werden im Reiseangebot, in der Buchungsbestätigung oder im Reisevertrag angegeben.
3.2 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
Masry Tours kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn Masry Tours aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist.
Die Rücktrittserklärung erfolgt in diesem Fall unverzüglich nach Kenntnis des Rücktrittsgrundes.
3.3 Erstattung bei Absage durch Masry Tours
Tritt Masry Tours wirksam vom Vertrag zurück, verliert Masry Tours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Alle auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
Weitergehende Ansprüche des Reisenden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
4. Umbuchungen und Vertragsübertragung
4.1 Umbuchungen
Ein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung, insbesondere auf die Änderung des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder anderer wesentlicher Reisebestandteile, besteht nicht.
Soweit eine Umbuchung im Einzelfall möglich ist, informiert Masry Tours den Reisenden vor Durchführung der Umbuchung über die dadurch tatsächlich entstehenden Mehrkosten.
Masry Tours kann nur angemessene und tatsächlich entstandene Kosten verlangen.
4.2 Übertragung auf einen Ersatzteilnehmer
Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt.
Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Masry Tours spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugeht.
Masry Tours kann dem Eintritt des Ersatzteilnehmers widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.
Der ursprüngliche Reisende und der Ersatzteilnehmer haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch die Vertragsübertragung entstehenden Mehrkosten.
Masry Tours darf Mehrkosten nur verlangen, soweit diese angemessen und tatsächlich entstanden sind. Masry Tours wird dem Reisenden einen Nachweis über die Höhe der entstandenen Mehrkosten zur Verfügung stellen.
5. Nichterscheinen und Nichtantritt der Reise
Erscheint der Reisende ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht zur Reise, gilt dies als Rücktritt am Tag des Reisebeginns.
In diesem Fall kann die für die jeweilige Reisekategorie geltende Entschädigungspauschale für einen Nichtantritt verlangt werden.
Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Masry Tours kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen aus Gründen, die Masry Tours nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung. Masry Tours wird sich jedoch bei den betroffenen Leistungsträgern um eine Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen, soweit dies möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.
6. Rückerstattungsprozess
Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel beziehungsweise auf dasselbe Bankkonto, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Soweit Masry Tours gesetzlich zur Rückzahlung des Reisepreises verpflichtet ist, erfolgt die Erstattung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem maßgeblichen Rücktritt.
Bei freiwilligen oder vertraglich vereinbarten Erstattungen gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Fristen.
Die Dauer der anschließenden Verarbeitung durch Banken oder Zahlungsdienstleister liegt außerhalb des Einflussbereichs von Masry Tours.
7. Änderungen des Reiseverlaufs
7.1 Geringfügige Änderungen
Geringfügige Änderungen des Reiseverlaufs, einzelner Programmpunkte, Unterkünfte, Transportmittel, Abfahrtszeiten oder der Reihenfolge von Leistungen bleiben vorbehalten, sofern die Änderungen nach Vertragsschluss erforderlich werden, von Masry Tours nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.
Masry Tours informiert den Reisenden über solche Änderungen klar, verständlich und in hervorgehobener Weise auf einem dauerhaften Datenträger.
7.2 Erhebliche Änderungen wesentlicher Reiseleistungen
Kann Masry Tours die Reise nur unter erheblicher Änderung einer wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistungen oder unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Reisenden durchführen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über erhebliche Vertragsänderungen.
Masry Tours informiert den Reisenden unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger über:
- die vorgeschlagene Änderung und ihre Auswirkungen auf den Reisepreis
- eine angemessene Frist zur Erklärung des Reisenden
- die Rechtsfolgen, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist keine Erklärung abgibt
- gegebenenfalls eine angebotene Ersatzreise und deren Reisepreis
Der Reisende kann innerhalb der gesetzten Frist die Änderung annehmen oder ohne Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurücktreten.
Soweit möglich, kann Masry Tours dem Reisenden alternativ die Teilnahme an einer Ersatzreise anbieten.
8. Reiseversicherung
Masry Tours empfiehlt ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung und einer Reiseabbruchversicherung.
Zusätzlich wird der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung empfohlen, die auch die Kosten einer medizinisch erforderlichen Rückbeförderung sowie Unterstützung bei Unfall, Krankheit oder anderen Notfällen abdeckt.
Der Abschluss einer Versicherung liegt in der Verantwortung des Reisenden.
9. Verhältnis zu den Allgemeinen Reisebedingungen
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Allgemeinen Reisebedingungen von Masry Tours sowie die individuellen Vereinbarungen im jeweiligen Reiseangebot, in der Buchungsbestätigung und im Reisevertrag.
Widersprechen individuelle Vereinbarungen diesen allgemeinen Bedingungen, gehen die ausdrücklich und individuell getroffenen Vereinbarungen vor, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Zwingende gesetzliche Rechte des Reisenden bleiben unberührt.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften, insbesondere solche des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
