Widerrufsrecht


Rücktritts-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen

Hinweis zum fehlenden Widerrufsrecht

Für Pauschalreisen mit festem Termin, die im Fernabsatz (z. B. über unsere Website, per E-Mail oder telefonisch) gebucht werden, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten stattdessen die nachstehenden Rücktritts-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen.

1. Rücktritt durch den Reisenden / Stornierung durch den Kunden

Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Der Rücktritt soll in Textform erfolgen.

Tritt der Reisende vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, verlieren wir den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Wir können jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist und am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

Die Höhe der pauschalierten Entschädigung richtet sich nach der jeweiligen Reiseart, dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung sowie dem typischerweise zu erwartenden Ausfall und den ersparten Aufwendungen.

1.1 Für reguläre Pauschalreisen

  • bis zum 90. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
  • ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
  • ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab dem 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 75 % des Reisepreises
  • ab dem 14. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

1.2 Für Sonderreisen mit erhöhtem Planungs- und Kostenaufwand

Dies gilt insbesondere für exklusive Dahabeya-Reisen, Charter-Reisen, Reisen zu Feiertagsterminen, Sonderabfahrten, limitierte Kleingruppenreisen sowie sonstige Reisen mit erhöhtem Organisations- und Vorleistungsaufwand.

  • bis zum 120. Tag vor Reisebeginn: 25 % des Reisepreises
  • ab dem 119. bis 90. Tag vor Reisebeginn: 40 % des Reisepreises
  • ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Reisepreises
  • ab dem 59. bis 30. Tag vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
  • ab dem 29. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises

1.3 Für Eclipse-Reisen / Reisen zu astronomischen Sonderereignissen / besonders langfristig vorbereitete Eventreisen

Für Reisen zu außergewöhnlichen Ereignissen mit stark begrenzter Verfügbarkeit, besonders langfristiger Planung, erheblichen Vorleistungen oder erschwerter Wiedervermarktung – insbesondere Sonnenfinsternis-Reisen – gelten folgende besondere Stornopauschalen:

  • bis zum 180. Tag vor Reisebeginn: 35 % des Reisepreises
  • ab dem 179. bis 120. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
  • ab dem 119. bis 90. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
  • ab dem 89. bis 60. Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
  • ab dem 59. Tag vor Reisebeginn bis zum Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 95 % des Reisepreises

1.4 Nachweis eines geringeren Schadens

Dem Reisenden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die jeweils geltend gemachte Entschädigungspauschale.

1.5 Konkrete Berechnung der Entschädigung

Wir behalten uns vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine konkret berechnete Entschädigung zu verlangen, sofern wir diese im Einzelfall anhand des Reisepreises abzüglich ersparter Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, konkret beziffern und belegen können.

1.6 Fremdleistungen und nicht erstattungsfähige Bestandteile

Soweit Flugleistungen, Sondergenehmigungen, Charter-Leistungen, Tickets, Eintritte oder sonstige Fremdleistungen Bestandteil der Reise sind oder auf Wunsch des Reisenden gesondert gebucht wurden und diese Leistungen nach den Bedingungen des jeweiligen Leistungsträgers ganz oder teilweise nicht erstattungsfähig sind, sind wir berechtigt, die uns insoweit tatsächlich belasteten Kosten weiterzubelasten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Gesetzlicher Rücktritt ohne Entschädigung

Abweichend von den vorstehenden Stornopauschalen kann der Reisende vor Reisebeginn ohne Zahlung einer Entschädigung vom Vertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen.

In diesem Fall erstatten wir den auf die Reise geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist. Ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht in diesem Fall nicht.

3. Rücktritt und Absage durch den Veranstalter

Müssen wir die Reise vor Reisebeginn aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände absagen oder sind wir aus gesetzlich zulässigen Gründen zum Rücktritt berechtigt, erstatten wir dem Reisenden den bereits gezahlten Reisepreis unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist.

Weitergehende Ansprüche des Reisenden bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.

4. Umbuchungen / Vertragsübertragung

Ein Anspruch auf kostenlose Umbuchung besteht nicht.

Soweit eine Umbuchung im Einzelfall und nach Verfügbarkeit möglich ist, können wir hierfür eine angemessene Bearbeitungsgebühr verlangen. Entstehen uns durch die Umbuchung zusätzliche Kosten durch Leistungsträger, sind diese vom Reisenden zu tragen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Das gesetzliche Recht des Reisenden, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt unberührt.

5. Nichterscheinen / Nichtantritt der Reise

Erscheint der Reisende ohne vorherige Rücktrittserklärung nicht zur Reise oder nimmt er Reiseleistungen ganz oder teilweise schuldhaft nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, soweit nicht gesetzlich etwas anderes vorgeschrieben ist.

Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Rückerstattungsprozess

Rückerstattungen erfolgen grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Soweit gesetzlich oder vertraglich nichts Abweichendes gilt, erfolgen Rückzahlungen innerhalb der jeweils anwendbaren gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Frist. Bank- und Zahlungsdienstleisterlaufzeiten bleiben hiervon unberührt.

7. Änderungen des Reiseverlaufs

Geringfügige Änderungen des Reiseverlaufs, einzelner Programmpunkte, Unterkünfte, Transportmittel, Abfahrtszeiten oder Reihenfolgen von Leistungen bleiben vorbehalten, sofern diese Änderungen nach Vertragsschluss erforderlich werden, von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht wesentlich beeinträchtigen.

Soweit gesetzlich erforderlich, werden wir den Reisenden über wesentliche Änderungen unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger informieren.

8. Reiseversicherung

Wir empfehlen dem Reisenden ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder sonstigen Notfällen.

9. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.