MASRY TOURS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Reise- und Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 29. Juni 2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen gelten für
Pauschalreiseverträge zwischen Masry Tours und dem Reisenden. Sie ergänzen
die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches
sowie die Informationspflichten nach Artikel 250 EGBGB.
Reiseveranstalter:
Masry Tours
Inhaber: Ahmed Abdelrahman
Malmöer Str. 29
10439 Berlin
Deutschland
E-Mail:
info@masrytours.de
1. Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen
gelten, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden, für alle von
Masry Tours als Reiseveranstalter angebotenen Pauschalreisen.
1.2 Grundlage des Vertrages sind die jeweilige
Reisebeschreibung, das individuelle Reiseangebot, die Buchungsbestätigung,
die vorvertraglichen Informationen, das gesetzlich vorgeschriebene
Formblatt sowie diese Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen.
1.3 Individuelle Vereinbarungen, die ausdrücklich zwischen
dem Reisenden und Masry Tours getroffen wurden, haben Vorrang vor diesen
Allgemeinen Reise- und Geschäftsbedingungen.
1.4 Soweit Masry Tours ausdrücklich lediglich einzelne
Reiseleistungen oder Leistungen anderer Anbieter vermittelt, wird Masry
Tours nicht Vertragspartner der vermittelten Leistung. Die
Vermittlereigenschaft wird dem Reisenden vor der Buchung deutlich
mitgeteilt.
2. Abschluss des Pauschalreisevertrages
2.1 Mit der Buchung bietet der Reisende Masry Tours den
Abschluss eines Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann
insbesondere über die Website, per E-Mail, telefonisch, schriftlich oder
über einen Messenger-Dienst erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Masry Tours
zustande. Der Reisende erhält bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss
eine Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger, in der Regel
per E-Mail.
2.3 Weicht die Buchungsbestätigung wesentlich von der
Buchungsanfrage ab, gilt sie als neues Angebot von Masry Tours. Ein Vertrag
kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Reisende dieses neue Angebot
ausdrücklich annimmt oder die geforderte Zahlung auf dieses Angebot
leistet.
2.4 Nimmt eine Person die Buchung für weitere Reisende
vor, haftet sie für deren vertragliche Verpflichtungen nur, wenn sie diese
Verpflichtung ausdrücklich und gesondert übernommen hat.
2.5 Der Reisende ist verpflichtet, die in der
Buchungsbestätigung aufgeführten Namen, Reisedaten und sonstigen Angaben
unverzüglich zu überprüfen und erkennbare Fehler umgehend Masry Tours
mitzuteilen.
3. Besondere Wünsche und individuelle Vereinbarungen
3.1 Besondere Wünsche des Reisenden, beispielsweise
hinsichtlich Unterkunft, Verpflegung, Zimmerlage, Transport oder
Aktivitäten, sind nur verbindlich, wenn sie von Masry Tours ausdrücklich
in Textform bestätigt wurden.
3.2 Mitarbeiter örtlicher Leistungserbringer,
Reiseleitungen oder sonstige Dritte sind nicht berechtigt, den
Reisevertrag eigenständig zu ändern oder verbindliche Zusagen im Namen von
Masry Tours zu machen, sofern sie hierzu nicht ausdrücklich bevollmächtigt
wurden.
4. Zahlungsbedingungen und Insolvenzabsicherung
4.1 Zahlungen auf den Reisepreis werden erst fällig,
nachdem der Pauschalreisevertrag zustande gekommen ist und dem Reisenden
die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen über die
Insolvenzabsicherung beziehungsweise der Sicherungsschein zur Verfügung
gestellt wurden.
4.2 Höhe und Fälligkeit der Anzahlung ergeben sich aus dem
jeweiligen Reiseangebot und der Buchungsbestätigung. Eine erhöhte
Anzahlung kann insbesondere bei individuell zusammengestellten Reisen,
Sonderreisen oder Reisen mit frühzeitig fälligen Zahlungen an Hotels,
Schiffe, Fluggesellschaften oder andere Leistungserbringer vereinbart
werden. Sie wird dem Reisenden vor Vertragsschluss transparent mitgeteilt.
4.3 Der verbleibende Reisepreis ist zu dem in der
Buchungsbestätigung angegebenen Termin fällig, in der Regel spätestens
30 Tage vor Reisebeginn. Bei kurzfristigen Buchungen kann der gesamte
Reisepreis unmittelbar nach Vertragsschluss fällig werden.
4.4 Leistet der Reisende eine fällige Zahlung trotz
Mahnung und angemessener Zahlungsfrist nicht, kann Masry Tours nach Ablauf
der Frist vom Vertrag zurücktreten und eine Entschädigung entsprechend den
vereinbarten Rücktritts- und Stornierungsbedingungen verlangen.
4.5 Tatsächlich entstandene Rücklastschrift-, Bank- oder
Transaktionskosten können dem Reisenden berechnet werden, soweit diese von
ihm verursacht wurden und Masry Tours sie nicht zu vertreten hat.
5. Reiseleistungen und Leistungsänderungen
5.1 Umfang und Beschaffenheit der geschuldeten
Reiseleistungen ergeben sich aus der Reisebeschreibung, dem individuellen
Reiseangebot, der Buchungsbestätigung und den ausdrücklich vereinbarten
Zusatzleistungen.
5.2 Masry Tours kann vor Reisebeginn unerhebliche
Änderungen einzelner Reiseleistungen vornehmen, sofern diese notwendig,
dem Reisenden zumutbar und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt sind
und der Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
5.3 Der Reisende wird über eine Änderung klar,
verständlich und unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger
informiert.
5.4 Bei einer erheblichen Änderung wesentlicher
Reiseleistungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Masry Tours kann dem
Reisenden insbesondere eine entsprechende Vertragsänderung oder eine
Ersatzreise anbieten. Der Reisende kann das Angebot annehmen oder innerhalb
der mitgeteilten angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
6. Änderungen des Reisepreises
6.1 Masry Tours behält sich eine nach Vertragsschluss
erfolgende Erhöhung des Reisepreises ausschließlich im gesetzlich
zulässigen Umfang vor, wenn sich
- die Kosten der Personenbeförderung aufgrund höherer Treibstoff- oder Energiekosten,
- Steuern, Abgaben oder Gebühren für vereinbarte Reiseleistungen oder
- für die Reise maßgebliche Wechselkurse
nach Vertragsschluss ändern.
6.2 Eine Preiserhöhung wird dem Reisenden klar,
verständlich und auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. Die
Mitteilung enthält den Grund und eine nachvollziehbare Berechnung der
Erhöhung. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie spätestens 20 Tage
vor Reisebeginn mitgeteilt wird.
6.3 Verringern sich die in Ziffer 6.1 genannten Kosten
nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn, kann der Reisende eine
entsprechende Senkung des Reisepreises verlangen. Masry Tours darf
tatsächlich entstandene Verwaltungskosten von dem Erstattungsbetrag
abziehen und weist diese auf Verlangen nach.
6.4 Übersteigt eine angebotene Preiserhöhung acht Prozent
des vereinbarten Reisepreises, kann Masry Tours sie nicht einseitig
vornehmen. Der Reisende kann das Angebot annehmen oder innerhalb der
mitgeteilten angemessenen Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
7. Rücktritt und Stornierung durch den Reisenden
7.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom
Pauschalreisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte aus
Nachweisgründen in Textform, beispielsweise per E-Mail, erfolgen.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt, zu dem die Erklärung bei Masry Tours
eingeht.
7.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, verliert
Masry Tours den Anspruch auf den Reisepreis, kann jedoch eine angemessene
Entschädigung nach § 651h BGB verlangen.
7.3 Die vor Vertragsschluss mitgeteilten und in die
Buchung einbezogenen Entschädigungs- und Stornierungssätze sind in den
gesonderten
Rücktritts-, Stornierungs- und Erstattungsbedingungen
geregelt. Bei Sonderreisen, Veranstaltungen, Schiffsreisen oder Reisen mit
außergewöhnlichen Vorauszahlungen können gesonderte Stornierungssätze
vereinbart werden, sofern der Reisende hierüber vor Vertragsschluss
informiert wurde.
7.4 Dem Reisenden bleibt der Nachweis gestattet, dass
Masry Tours kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die
verlangte Entschädigung entstanden ist.
7.5 Masry Tours kann anstelle einer vereinbarten
Stornierungspauschale die konkret entstandene angemessene Entschädigung
berechnen. Dabei werden ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige
Verwendung der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Berechnung wird dem
Reisenden auf Verlangen erläutert.
7.6 Keine Entschädigung wird verlangt, wenn am
Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare,
außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der
Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort
erheblich beeinträchtigen.
8. Vertragsübertragung und Umbuchung
8.1 Der Reisende kann innerhalb einer angemessenen Frist
vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger erklären, dass an seiner
Stelle ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem
Pauschalreisevertrag eintritt. Eine Erklärung, die Masry Tours spätestens
sieben Tage vor Reisebeginn erreicht, gilt in jedem Fall als rechtzeitig.
8.2 Masry Tours kann dem Eintritt des Dritten
widersprechen, wenn dieser die vertraglichen Reisevoraussetzungen nicht
erfüllt oder gesetzliche Vorschriften beziehungsweise behördliche
Anordnungen entgegenstehen.
8.3 Der ursprüngliche Reisende und der eintretende Dritte
haften als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für die durch die
Vertragsübertragung tatsächlich entstehenden, angemessenen Mehrkosten.
Masry Tours weist die Mehrkosten auf Verlangen nach.
8.4 Ein allgemeiner Anspruch auf Änderung des
Reisetermins, Reiseziels, der Unterkunft oder anderer wesentlicher
Vertragsbestandteile besteht nicht. Umbuchungen können nach Vereinbarung
und gegen Erstattung der tatsächlich entstehenden Mehrkosten vorgenommen
werden.
9. Rücktritt durch Masry Tours
9.1 Masry Tours kann vor Reisebeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn eine in der Reiseausschreibung oder Buchungsbestätigung
ausdrücklich genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens zugehen:
- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
- sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
9.2 Masry Tours kann außerdem vor Reisebeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn Masry Tours aufgrund unvermeidbarer,
außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist
und der Rücktritt dem Reisenden unverzüglich mitgeteilt wird.
9.3 Im Falle eines Rücktritts durch Masry Tours verliert
Masry Tours den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Bereits
geleistete Zahlungen werden unverzüglich, spätestens innerhalb von
14 Tagen nach dem Rücktritt, erstattet.
10. Kein allgemeines Widerrufsrecht bei Fernabsatzbuchungen
Bei Pauschalreiseverträgen, die ausschließlich über die Website, per
E-Mail, Telefon oder Messenger abgeschlossen werden, besteht
grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Reisende
kann jedoch jederzeit vor Reisebeginn nach den gesetzlichen
Rücktrittsregelungen und den vereinbarten Stornierungsbedingungen vom
Vertrag zurücktreten.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht kann ausnahmsweise bestehen, wenn ein
Pauschalreisevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und
die mündlichen Vertragsverhandlungen nicht auf einer vorherigen Bestellung
beziehungsweise Einladung des Verbrauchers beruhten.
11. Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Masry Tours informiert den Reisenden vor
Vertragsschluss über die allgemeinen Pass- und Visumerfordernisse des
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung
erforderlicher Visa sowie über wesentliche gesundheitspolizeiliche
Formalitäten.
11.2 Der Reisende ist dafür verantwortlich, dass er und
die von ihm angemeldeten Personen die für die Reise notwendigen
Reisedokumente besitzen und alle individuell geltenden Einreise-,
Aufenthalts-, Zoll-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen erfüllen.
11.3 Besondere persönliche Umstände, insbesondere eine
andere Staatsangehörigkeit, doppelte Staatsangehörigkeit, fehlende
Aufenthaltsberechtigung, gesundheitliche Einschränkungen oder die Mitnahme
minderjähriger Personen, sind Masry Tours rechtzeitig mitzuteilen, soweit
sie für die Reiseorganisation relevant sind.
11.4 Nachteile und Kosten, die aus fehlenden oder
unzureichenden Reisedokumenten entstehen, trägt der Reisende, sofern
Masry Tours die Ursache nicht durch schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation gesetzt hat.
12. Mängelanzeige und Abhilfe
12.1 Der Reisende ist verpflichtet, einen während der
Reise auftretenden Mangel unverzüglich Masry Tours, der angegebenen
Reiseleitung oder der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle
mitzuteilen.
12.2 Der Reisende soll Masry Tours eine angemessene Frist
zur Abhilfe setzen. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn sofortige
Abhilfe notwendig ist oder Masry Tours die Abhilfe verweigert.
12.3 Unterlässt der Reisende schuldhaft die Mängelanzeige,
kann dies seine Ansprüche einschränken, soweit Masry Tours wegen der
fehlenden Anzeige keine Abhilfe schaffen konnte.
12.4 Der Reisende ist verpflichtet, im Rahmen des
Zumutbaren zur Behebung einer Störung beizutragen und einen möglichen
Schaden möglichst gering zu halten.
13. Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
Ist die Pauschalreise mangelhaft, stehen dem Reisenden nach Maßgabe der
gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte zu:
- Verlangen auf Abhilfe,
- Selbstabhilfe und Ersatz erforderlicher Aufwendungen,
- Bereitstellung angemessener Ersatzleistungen,
- Minderung des Reisepreises,
- Kündigung des Vertrages bei erheblicher Beeinträchtigung,
- Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Eine Kündigung wegen eines erheblichen Reisemangels ist grundsätzlich erst
zulässig, nachdem Masry Tours eine angemessene Frist zur Abhilfe erhalten
hat und diese erfolglos abgelaufen ist. Dies gilt nicht, wenn eine
Fristsetzung gesetzlich entbehrlich ist.
14. Haftung
14.1 Masry Tours haftet für die ordnungsgemäße Erbringung
der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen nach den gesetzlichen
Bestimmungen des Pauschalreiserechts.
14.2 Die Haftung für Schäden, die keine Körperschäden sind
und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, wird auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt.
14.3 Haftungsbeschränkungen oder Haftungsausschlüsse
aufgrund internationaler Übereinkünfte oder auf solchen Übereinkünften
beruhender gesetzlicher Vorschriften zugunsten eines Leistungserbringers
gelten im gesetzlich zulässigen Umfang auch zugunsten von Masry Tours.
14.4 Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursachte Schäden bleibt unbeschränkt.
14.5 Für ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnete
und lediglich vermittelte Leistungen haftet Masry Tours nicht als
Reiseveranstalter. Eine Haftung aus dem Vermittlungsverhältnis oder aus
eigenen Pflichtverletzungen bleibt unberührt.
14.6 Entschädigungs- oder Erstattungsleistungen, die der
Reisende wegen desselben Ereignisses aufgrund von Fahrgast- oder
Fluggastrechten beziehungsweise unmittelbar von einem Leistungserbringer
erhält, werden im gesetzlich vorgesehenen Umfang auf Ansprüche gegen
Masry Tours angerechnet.
15. Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände und Beistand
15.1 Unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände sind
Ereignisse außerhalb der Kontrolle der Partei, die sich auf sie beruft und
deren Folgen sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle
zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
Hierzu können je nach den Umständen beispielsweise erhebliche
Sicherheitsprobleme, Naturkatastrophen, schwere Epidemien,
behördliche Reisebeschränkungen oder vergleichbare Ereignisse gehören.
15.2 Gerät der Reisende während der Reise in
Schwierigkeiten, leistet Masry Tours unverzüglich angemessenen Beistand,
insbesondere durch Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden oder
konsularische Unterstützung sowie durch Unterstützung bei der Herstellung
von Fernkommunikationsverbindungen und der Suche nach alternativen
Reisemöglichkeiten.
15.3 Hat der Reisende die Schwierigkeiten vorsätzlich
oder fahrlässig selbst verursacht, kann Masry Tours Ersatz der tatsächlich
entstandenen Kosten in angemessenem Umfang verlangen.
16. Verjährung und Datenschutz
16.1 Ansprüche des Reisenden wegen Reisemängeln nach
§ 651i Absatz 3 BGB verjähren grundsätzlich in zwei Jahren. Die
Verjährungsfrist beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag
nach enden sollte.
16.2 Für andere Ansprüche gelten die jeweiligen
gesetzlichen Verjährungsfristen.
16.3 Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach
Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere
Informationen enthält die
Datenschutzerklärung
von Masry Tours.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Masry Tours ist weder verpflichtet noch bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
18. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
18.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht
Anwendung. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch
zwingende Schutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen
gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.
18.2 Ein ausschließlicher Gerichtsstand in Berlin wird
nur vereinbart, soweit eine solche Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich
zulässig ist, insbesondere bei Kaufleuten, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
18.3 Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Reise- und
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
bleiben die Wirksamkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen
Vorschriften.
Kontakt für Fragen, Mitteilungen und Rücktrittserklärungen
Masry Tours
Inhaber: Ahmed Abdelrahman
Malmöer Str. 29
10439 Berlin
Deutschland
E-Mail:
info@masrytours.de
